Selbsthilfeförderung
Heute (21.Juni 2019) haben wir die Nachricht erhalten, dass unser Verein durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ nach § 20h SGB V für das Jahr 2019 mit einem Betrag von 5000 € gefördert wird. Diese Mittel werden von allen Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ zur Verfügung gestellt (vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft und Sozialversicherung…

